Die Klassifizierungen von Feuerwerkskörper
Kategorie 1 – Kleinstfeuerwerk. Betonung liegt bei Klein(st).
Ab 12 Jahren
Feuerwerke sind in Deutschland nach ihrer Größe und Gefährlichkeit in vier Kategorien unterteilt. Kleinfeuerwerke tragen die Bezeichnung Kategorie 1 (K. I) und dürfen von jeder Person über 12 Jahren das ganze Jahr über verwendet werden. Das maximale Satzgewicht beträgt dabei nicht mehr als 3g.
Als Kleinstfeuerwerke bezeichnet man Feuerwerksscherzartikel und -Spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Wunderkerzen etc.
Kategorie 2 – Kleinfeuerwerk
Ab 18 Jahren
Darauf folgt die Bezeichnung Kategorie 2 (K. II) deren Satzmengengrenze in Feuerwerkskörpern bei bis zu 50g um einiges höher liegt. Kategorie 2 Feuerwerke dürfen nur mit Genehmigung über das Jahr (ausgeschlossen ist Silvester) abgebrannt werden. Da Gegenstände dieser Klassifizierung wesentlich gefährlicher sind, ist der Verkauf auf die letzten drei verkaufsoffenen Tage eines Jahres erlaubt. Das Abbrennen ist sogar auf den letzten Tag eines Jahres und ersten des neuen Jahres erlaubt.
Seit 1998 sind Satzmengen von über 50g ausschließlich in Batteriefeuerwerken zulässig. Die zulässige Satzmenge bei Batteriefeuerwerken kann und darf sogar weitaus höher angesetzt werden mit maximal 200g. Bei einem Batteriefeuerwerk werden mehrere einzelne Feuerwerkskörper untereinander mit einer Zündschnur verbunden. Durch einmaliges zünden sind somit im Klasse 2 Bereich große Effekte möglich.
Kleinfeuerwerke sind Feuerwerke, die von nicht Pyrotechniker, im allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.
Kategorie 3 – Mittelfeuerwerk
Ab 18 Jahren
Kategorie 3 (K. III) Feuerwerke wurden früher noch als Gartenfeuerwerk bezeichnet. Ab dieser Klassifizierung wird in Deutschland eine Ausbildung als Pyrotechniker (im Deutschen gibt es keine Berufsbezeichnung “Pyrotechniker”) vorraus gesetzt. Die Satzmenge bei Kategorie 3 Feuerwerken reichen bis 250g pro Feuerwerkskörper.
Als Mittelfeuerwerke bezeichnet man Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenzten Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge an Sprengmittel. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng als im Vergleich der Kategorie 4 Feuerwerke.
Kategorie 4 – Großfeuerwerk
Ab 21 Jahren
Den Abschluss der Klassifizierungen im Pyrotechnischen Bereich bildet das Großfeuerwerk (K. IV). In dieser Kategorie gibt es nahezu keine Einschränkungen. Für den Erwerb und Herstellung dieser Feuerwerke ist ebenso eine spezielle Ausbildung nötig. In dieser müssen Kenntnisse über Gesetzeslagen, Funktionsweise von Feuerwerkskörpern, mindestens 26 Feuerwerke die man als Helfer absolviert haben muss etc pp.
Als Großfeuerwerke bezeichnet man Pyrotechnische Gegenstände jenseits der 250g Satzmenge. Es sind nahezu keine Grenzen gesetzt.
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Die Klassifizierungen von Feuerwerkskörper
Geschäftsleitung:
Kategorie 1 – Kleinstfeuerwerk. Betonung liegt bei Klein(st).
Ab 12 Jahren
Feuerwerke sind in Deutschland nach ihrer Größe und Gefährlichkeit in vier Kategorien unterteilt. Kleinfeuerwerke tragen die Bezeichnung Kategorie 1 (K. I) und dürfen von jeder Person über 12 Jahren das ganze Jahr über verwendet werden. Das maximale Satzgewicht beträgt dabei nicht mehr als 3g.
Als Kleinstfeuerwerke bezeichnet man Feuerwerksscherzartikel und -Spielwaren, Tischfeuerwerk sowie Wunderkerzen etc.
Kategorie 2 – Kleinfeuerwerk
Ab 18 Jahren
Darauf folgt die Bezeichnung Kategorie 2 (K. II) deren Satzmengengrenze in Feuerwerkskörpern bei bis zu 50g um einiges höher liegt. Kategorie 2 Feuerwerke dürfen nur mit Genehmigung über das Jahr (ausgeschlossen ist Silvester) abgebrannt werden. Da Gegenstände dieser Klassifizierung wesentlich gefährlicher sind, ist der Verkauf auf die letzten drei verkaufsoffenen Tage eines Jahres erlaubt. Das Abbrennen ist sogar auf den letzten Tag eines Jahres und ersten des neuen Jahres erlaubt.
Seit 1998 sind Satzmengen von über 50g ausschließlich in Batteriefeuerwerken zulässig. Die zulässige Satzmenge bei Batteriefeuerwerken kann und darf sogar weitaus höher angesetzt werden mit maximal 200g. Bei einem Batteriefeuerwerk werden mehrere einzelne Feuerwerkskörper untereinander mit einer Zündschnur verbunden. Durch einmaliges zünden sind somit im Klasse 2 Bereich große Effekte möglich.
Kleinfeuerwerke sind Feuerwerke, die von nicht Pyrotechniker, im allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.
Kategorie 3 – Mittelfeuerwerk
Ab 18 Jahren
Kategorie 3 (K. III) Feuerwerke wurden früher noch als Gartenfeuerwerk bezeichnet. Ab dieser Klassifizierung wird in Deutschland eine Ausbildung als Pyrotechniker (im Deutschen gibt es keine Berufsbezeichnung “Pyrotechniker”) vorraus gesetzt. Die Satzmenge bei Kategorie 3 Feuerwerken reichen bis 250g pro Feuerwerkskörper.
Als Mittelfeuerwerke bezeichnet man Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenzten Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge an Sprengmittel. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng als im Vergleich der Kategorie 4 Feuerwerke.
Kategorie 4 – Großfeuerwerk
Ab 21 Jahren
Den Abschluss der Klassifizierungen im Pyrotechnischen Bereich bildet das Großfeuerwerk (K. IV). In dieser Kategorie gibt es nahezu keine Einschränkungen. Für den Erwerb und Herstellung dieser Feuerwerke ist ebenso eine spezielle Ausbildung nötig. In dieser müssen Kenntnisse über Gesetzeslagen, Funktionsweise von Feuerwerkskörpern, mindestens 26 Feuerwerke die man als Helfer absolviert haben muss etc pp.
Als Großfeuerwerke bezeichnet man Pyrotechnische Gegenstände jenseits der 250g Satzmenge. Es sind nahezu keine Grenzen gesetzt.
Ausrüstung:
Leistungen:
Referenzen-/Tags:
Großfeuerwerk,
Klasse 1,
Feuerwerkskörper,
Klasse 3,
Gartenfeuerwerk,
Klasse 4,
Tischfeuerwerk,
Sprengmittel,
Satzmenge,
Batteriefeuerwerk,
Kleinfeuerwerke,
Klassifizierung,
Herstellung,
Klasse 2
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