Die Zulassung von Feuerwerkskörper in Deutschland
Für die Zulassung von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) zuständig und prüft in einem kritischen Verfahren jeden einzelnen Pyrotechischen Gegenstand auf seine Eignung.
Der Test der Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM)
Die BAM erhält bei einem Klasse 2 Feuerwerk, 30 Probestücke des getesteten Feuerwerkskörpers. Von diesen 30 Probestücken werden 10 einem sofortigen Funktionstest unterzogen. Die restlichen 20 Artikel werden vier Wochen bei 50 Grad gelagert bzw. zwei Stunden einem Schütteltest unterzogen und anschließend getestet.
Ehe ein Feuerwerkskörper in Deutschland genehmigt wird, können locker drei Monate ins Land gehen. Der Schalldruck von 115dB auf 8 Meter entfernung darf beim Funktionstest nicht überschritten werden. Des Weiteren dürfen keine Raketen über 100 Meter steigen und die Verzögerung beim zünden muss zwischen drei und sechs Sekunden liegen.
Nach erfolgreicher Prüfung, erhält der getestete Artikel ein Zulassungszeichen welches sich auf den Buchstaben (BAM), der Klassifizierung (P I, P II, P III) und eine Registrierungsnummer.
Beispiel für einen geprüften Feuerwerkskörper
Die vergebene Nummer der BAM muss jedem Feuerwerkskörper oder seiner Verpackung abgesdruckt werden. Fehlt diese Kennnummer, ist der Verkauf in Deutschland womöglich illegal.
BAM – P II – 2652, 15 Schuss Feuerwerksbatterie
BAM = Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung.
P II = steht für die Klassifizierung (Klasse 2).
2652 = Diese Ziffer ist die Registrierungsnummer.
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Die Zulassung von Feuerwerkskörper in Deutschland
Geschäftsleitung:
Für die Zulassung von Feuerwerkskörpern ist in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM) zuständig und prüft in einem kritischen Verfahren jeden einzelnen Pyrotechischen Gegenstand auf seine Eignung.
Der Test der Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung (BAM)
Die BAM erhält bei einem Klasse 2 Feuerwerk, 30 Probestücke des getesteten Feuerwerkskörpers. Von diesen 30 Probestücken werden 10 einem sofortigen Funktionstest unterzogen. Die restlichen 20 Artikel werden vier Wochen bei 50 Grad gelagert bzw. zwei Stunden einem Schütteltest unterzogen und anschließend getestet.
Ehe ein Feuerwerkskörper in Deutschland genehmigt wird, können locker drei Monate ins Land gehen. Der Schalldruck von 115dB auf 8 Meter entfernung darf beim Funktionstest nicht überschritten werden. Des Weiteren dürfen keine Raketen über 100 Meter steigen und die Verzögerung beim zünden muss zwischen drei und sechs Sekunden liegen.
Nach erfolgreicher Prüfung, erhält der getestete Artikel ein Zulassungszeichen welches sich auf den Buchstaben (BAM), der Klassifizierung (P I, P II, P III) und eine Registrierungsnummer.
Beispiel für einen geprüften Feuerwerkskörper
Die vergebene Nummer der BAM muss jedem Feuerwerkskörper oder seiner Verpackung abgesdruckt werden. Fehlt diese Kennnummer, ist der Verkauf in Deutschland womöglich illegal.
BAM – P II – 2652, 15 Schuss Feuerwerksbatterie
BAM = Bundesanstalt für Materialforschung und- prüfung.
P II = steht für die Klassifizierung (Klasse 2).
2652 = Diese Ziffer ist die Registrierungsnummer.
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