Himmelslaternen ab 04.02.2010 in Brandenburg verboten
Wie die Märkische Allgemeine berichtet, hieß es in einer Mitteilung des Innenministeriums in Potsdam, dürfen ab dem 04. Februar 2010 in Brandenburg keine Himmels- und Fluglaternen nicht mehr abheben.
Nach einer am 04.02.2010 in Kraft tretenden Verordnung gelte ein Verbot für “unbemannte Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird”.
Flugbahn und Absturzstellen können nicht beeinflusst werden und es drohe bei Verstößen gegen das Verbot ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro so das Innenministeriums Potsdam.

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Himmelslaternen ab 04.02.2010 in Brandenburg verboten
Geschäftsleitung:
Wie die Märkische Allgemeine berichtet, hieß es in einer Mitteilung des Innenministeriums in Potsdam, dürfen ab dem 04. Februar 2010 in Brandenburg keine Himmels- und Fluglaternen nicht mehr abheben.
Nach einer am 04.02.2010 in Kraft tretenden Verordnung gelte ein Verbot für “unbemannte Ballone, bei denen die Luft im Balloninneren mit festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird”.
Flugbahn und Absturzstellen können nicht beeinflusst werden und es drohe bei Verstößen gegen das Verbot ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro so das Innenministeriums Potsdam.

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Ich würde diese Teile auch verbieten. Besonders in Städten…
Gab schon Fälle da sind Ganze Häuser abgebrannt weil die Teile brennend ins Dach gefallen sind. Mir ist auch schon einmal so ein Ding vor das Auto gefallen (brennend). Man erschrickt ganz schön, die sind ja auch nicht gerade klein und im ersten Moment weiß man nicht ob man ausweichen soll oder drauf halten. Man erkennt erst später das es “nur” so ein Luftsack ist.
Kommentar von: Marcel